Abfallbilanzverordnung BGL II 497/2008
und Deponieverordnung (BGBl. II Nr. 39/2008)
Mit der Abfallbilanzverordnung wird eine bundesweit einheitliche Regelung für Aufzeichnung und Meldung von Abfallbilanzen in allen Bereichen der Abfallwirtschaft definiert. Diese Aufzeichnungen und Meldungen sind in elektronischer Form zu führen.
Alle Betriebe, die Abfälle sammeln, lagern, behandeln oder einem Wiederverwertungskreislauf zurückführen, unterliegen der Abfallbilanzverordnung.
Registrierung im eRAS
(Elektronisches Register für Anlagen- und Personen-Stammdaten)
Alle meldepflichtigen Personen, Standorte und relevante Anlagen sind im eRAS zu registrieren.
Alle meldepflichtigen Personen, Standorte und relevante Anlagen sind im eRAS zu registrieren.
Elektronische Aufzeichnung
Aufzuzeichnen sind:
- Abfallbewegung
- Art, Menge, Herkunft und Verbleib des Abfalls
- Reklassifizierung
- Lagerstand
- Lagerstandkorrektur
- Restkapazität (Deponie)
Abfall Bewegungen
Wareneingang, Warenausgang, Streckengeschäft
Registrierung online über WEB-Portal EDM http://edm.gv.at
Die Software Butler® sammelt die Abfallbewegungen automatisch über die Lieferscheine und erstellt die XML-Datei für die elektronische EDM-Meldung
Registrierung online über WEB-Portal EDM http://edm.gv.at
Die Software Butler® sammelt die Abfallbewegungen automatisch über die Lieferscheine und erstellt die XML-Datei für die elektronische EDM-Meldung
Software Butler® EDM Modul
Mit dem EDM Modul für die Software Butler® werden die Daten automatisiert bereitgestellt, ohne manuelle und zeitaufwendige Bearbeitung durch Ihre Mitarbeiter.
Vorteile durch Butler® EDM Modul
- autom. Generieren der Meldungen
- Import von EDM Stammdaten wie GLN, Schlüsselnummern, Abfallarten, usw. (eigenes Modul)
- Einfache Zuweisung der Abfalldaten zu den bestehenden Stammdaten.
- vorab Prüfung der Meldedaten und Aufzeigen von Fehlern