Baurestmassen-Nachweisformular
Das Baurestmassen-Nachweisformular dient als Erfüllungsnachweis für die Baurestmassentrennungsverordnung und der Abfallnachweisverordnung gegenüber dem Bauherrn
gesetzliche Vorgaben
Das Baurestmassen-Nachweisformular kann gegenüber dem Auftraggeber/Bauherrn als Nachweis der Erfüllung der Baurestmassentrennungsverordnung und der Abfallverordnung verwendet werden.
Der Auftraggeber/Bauherr kann das ausgefüllte Formular als Nachweis der Einhaltung der Abfallnachweisverordnung gegenüber den Behörden einsetzen. Auch bei einer Sub-Unternehmer-Kette muss jeder Abfallbesitz die Nachweise gegenüber den Behörden erbringen können.
Jeder Subunternehmer sollte die ausgefüllten Baurestmassennachweise seinem Auftraggeber in Kopie übergeben, sodass der Verbleib von Baurestmassen von allen Subunternehmen bis zum Auftraggeber nachvollziehbar ist. Die Aufbewahrungsdauer der Nachweise beträgt nach wie vor 7 Jahre.
Der Auftraggeber/Bauherr kann das ausgefüllte Formular als Nachweis der Einhaltung der Abfallnachweisverordnung gegenüber den Behörden einsetzen. Auch bei einer Sub-Unternehmer-Kette muss jeder Abfallbesitz die Nachweise gegenüber den Behörden erbringen können.
Jeder Subunternehmer sollte die ausgefüllten Baurestmassennachweise seinem Auftraggeber in Kopie übergeben, sodass der Verbleib von Baurestmassen von allen Subunternehmen bis zum Auftraggeber nachvollziehbar ist. Die Aufbewahrungsdauer der Nachweise beträgt nach wie vor 7 Jahre.
