Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit für www.batsch.at

Zuletzt aktualisiert: 17.09.2025

Dieses Dokument wurde von AccessiWay bereitgestellt, um den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zu entsprechen.
Jeder komplexere Abschnitt wird durch eine einfachere Erklärung eingeleitet.

Einleitung

Wir möchten, dass alle Menschen www.batsch.at gut nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit www.batsch.at barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien. 

Batsch Waagen & EDV GmbH & Co KG setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer:innen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unsere Website selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.

Diese Konformitätserklärung beschreibt die Funktionen von www.batsch.at. Wir zeigen wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen: 

  • European Accessibility Act,
  • EN 301 549,
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, während wir www.batsch.at weiter verbessern.


Überblick

www.batsch.at ist ein Onlineshop, in dem man Waagen für diverse Industrien anfragen kann. Nutzer:innen können Produkte suchen, Beschreibungen und Anfragen senden. Services wie Wartungen, Schulungen und die Software Butler® können angefragt und Informationen zu den Services eingesehen werden.

So nutzen Sie www.batsch.at (Barrierefreiheit & Bedienung) 

Wir bemühen uns, www.batsch.at für alle einfach nutzbar zu machen. Hier finden Sie einen Überblick zur Bedienung, insbesondere bei Verwendung von Hilfstechnologien:

www.batsch.at Bedienungsbeschreibung

Die Hauptnavigation befindet sich oben auf jeder Seite. Dort gelangen Sie zu Produktkategorien, Informationen zu Services. Über der Navigation sind offene Stellen zu finden, die aktuell gesucht werden. Dort ist ein Formular zu finden, um sich online bewerben zu können.

Die Barrierefreiheit von www.batsch.at

Unser Service ist mit den Standard-Interaktionsmethoden des Betriebssystems und gängigen assistiven Technologien bedienbar.

Unser Service kann durch Aktivierung unseres Barrierefreiheits-Widgets individuell angepasst werden. Dieses erreichen Sie per Tastatur oder über das entsprechende Symbol am Bildschirmrand („Universal Access“-Icon).

  • Für Menschen ohne Sehvermögen - aktivieren Sie Screenreader-Kompatibilität
  • Für eingeschränktes Sehvermögen - nutzen Sie Zoom, Kontrast- oder Schriftanpassungen
  • Für Farbenblindheit - nutzen Sie Hervorhebe funktionen
  • Für eingeschränkte Motorik - nutzen Sie Tastaturfunktionen oder Emulatoren
  • Für empfindliche Nutzer:innen - deaktivieren Sie Animationen und wählen Sie geeignete Farbkombinationen

Falls bestimmte Funktionen des Widgets nicht mit Ihren Hilfstechnologien kompatibel sind, deaktivieren Sie es bitte vorübergehend und kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie weitere Hilfe zur Nutzung von www.batsch.at benötigen, kontaktieren Sie uns unter office@batsch.at. Wir helfen gerne weiter.


Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen (So erfüllen wir die Anforderungen)

Wir haben www.batsch.at im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei stellen wir sicher, folgende Prinzipien zu erfüllen:

Wahrnehmbar

  • Der Inhalt wird in einer Reihenfolge präsentiert, die der logischen und semantischen Struktur entspricht und es assistiven Technologien ermöglicht, ihn korrekt zu interpretieren.
  • Anleitungen zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.
  • Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.

Bedienbar

  • Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
  • Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
  • Alle bewegten Inhalte, sofern vorhanden, verfügen über Steuerungen zum Anhalten und/oder zur Wiedergabesteuerung.
  • Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.
  • Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
  • Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, umfasst der von assistiven Technologien gelesene Name den visuell dargestellten Text.
  • Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.

Verständlich

  • Die Sprache jeder Seite ist korrekt festgelegt und wird im gesamten Dienst konsistent verwendet
  • Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die die Nutzenden verwirren könnten.
  • Benutzeroberflächenkomponenten lösen bei Aktivierung durch die Nutzenden über Tastatur oder assistive Technologien keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die zu Verwirrung führen könnten.
  • Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind im gesamten Ablauf des Dienstes konsistent positioniert
  • Wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche sind einheitlich gestaltet, um ihre Erkennung zu erleichtern
  • Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler wird in Textform beschrieben
  • Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus

Robust

  • Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können
  • Wenn vorhanden, werden Statusmeldungen so zugänglich gemacht, dass Assistive Technologien sie interpretieren können, ohne dass ein Fokuswechsel erforderlich ist.

Wir haben www.batsch.at mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern getestet:

  • Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
  • Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.

Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.

Standards:
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.


Laufende Überwachung und Pflege

Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortwährender Prozess. So stellen wir sicher, dass www.batsch.at dauerhaft zugänglich bleibt:

  • Barrierefreiheitskoordination
    Zwei Barrierefreiheitskoordinator:innen überwachen alle Maßnahmen rund um www.batsch.at und sind unter M.Jirgal@batsch.at oder k.tischer@batsch.at erreichbar.
  • Externe Audits
    Am 17/09/2025 haben wir einen objektiven Audit durch AccessiWay durchgeführt. Weitere Audits folgen mindestens jährlich, einschließlich manueller Tests mit Assistenztechnologien.

Feedback und Kontakt

Ihr Feedback hilft uns, www.batsch.at weiter zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können.

Wir schätzen Rückmeldungen von Nutzer:innen besonders dann, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen von www.batsch.at haben oder eine Barriere entdecken, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Kontaktmöglichkeiten:
office@batsch.at
+43275470000
Wachaustraße 61, 3382 Loosdorf, Austria

Wenn Sie uns kontaktieren, nennen Sie bitte möglichst genau:

  • die betroffene Seite oder Funktion,
  • was passiert ist,
  • welche Hilfstechnologie Sie ggf. verwenden.

Wir bemühen uns, innerhalb von 15 Werktagen auf Ihr Feedback zu reagieren und werden unser Bestes tun, das Problem umgehend zu beheben oder Sie über unseren Fortschritt zu informieren. 

Beschwerdemöglichkeit:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.

Kontakt:
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at


Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Versionsverlauf:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 17/09/2025 überprüft und aktualisiert. Wir planen, sie mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen des Dienstes zu überprüfen.