Gewichtsstücke werden seit alters her zur Durchführung von Wägungen eingesetzt. Dieser ursprüngliche Zweck ist nahezu verschwunden. Heute werden Gewichtsstücke fast ausschließlich zum Justieren und Prüfen = Kalibrieren von elektronischen Waagen eingesetzt.
Eine Waage kann nie genauer sein als das zu Ihrer Justierung verwendete Prüfgewicht. Die Genauigkeit des Prüfgewichts muß mindestens der Ablesbarkeit (d) der Waage entsprechen.
Die Gewichtsgröße wird meist im Justiermodus „CAL“ im Waagendisplay angezeigt. Der Gewichtswert Ihres Prüfgewichtes sollte im Idealfall größer als 80% des maximalen Wägebereiches der Waage sein. Liegen Genauigkeit und Gewichtsgröße (Nennwert) fest, wird das passende Prüfgewicht nach den Toleranzen der einzelnen Genauigkeitsklassen (Fehlergrenzen) E 1 bis M 3 ausgewählt.
Die international gültige OIML-Richtlinie R111:2004 gliedert die Prüfgewichte hierarchisch in Genauigkeitsklassen.
Allgemeine Zuordnung zu den Waagentypen:
E1 für allerhöchste Ansprüche – hohem Sicherheitsbedürfnis für hochauflösende Analysenwaagen der Klasse I d ≥ 1.000.000
E2 für hochauflösende Analysenwaagen der Klasse I ≥ 100.000 e
F1 für Analysenwaagen/Präzisionswaagen der Klasse I/II ≤ 100.000 e
F2 für Präzisionswaagen der Klasse II ≤ 30.000 e
M1 für Industrie- und Handelswaagen der Eichklasse III ≤ 10.000 e
Prüfgewichte müssen je nach Nutzungshäufigkeit in regelmäßigen Abständen rekalibriert werden. Nur so ist sichergestellt, dass sie den Anforderungen einer zuverlässig funktionierenden Prüfmittelüberwachung standhalten.
Rekalibrierungsfristen sind abhängig von der Benutzungshäufigkeit, den Einsatzbedingungen und dem Sicherheitsbedürfnis des Anwenders.
Von Seiten der Norm ist kein bestimmtes Rekalibrierungsintervall festgelegt. Es wird empfohlen die Prüfgewichte bei intensiver Nutzung alle 6 Monate, bei normaler Nutzung alle 12 Monate rekalibrieren zu lassen.
Erst durch den Nachweis seiner Richtigkeit (Kalibrierzertifikat) wird das Prüfgewicht zum ISO-konformen Prüfmittel.
Wir bieten zu den Prüfgewichten auch den passenden Kalibrierschein (bzw. Eichschein) an. Wir übernehmen auch Prüfgewichte zur Re-Kalibrierung bzw. Nach-Eichung.