Medizinische Personenwaagen unterliegen der europäischen Richtlinie 2014/13 EU und darüber hinaus auch den Vorschriften für Medizinprodukte, die nach der europäischen Richtlinie 93/42/EWG in Verkehr bebracht werden können. Sie werden zur Bestimmung des Körpergewichtes (und Größe) im Gesundheitswesen, bzw. Erfassung von Daten für die Patientenanamnese verwendet.
Der Betreiber der Waage ist lt. MPG-Medizinproduktegesetz und Betreiber-Verordung verpflichtet dafür Sorge zu tragen, daß die Waage einwandfrei funktioniert, die gesetzlichen Nacheichfristen eingehalten werden, und das Eichsiegel nicht beschädigt ist. Ebenso ist die periodische Überprüfung der Waagen mittels STK (Messung der Ableitströme und des Schutzleiterwiderstandes) vorgeschrieben.
Speziell das Service im Gesundheitsbereich erfordert langjährige Erfahrung und Kenntnis der diversen Richtlinien.
Wir sind seit vielen Jahren in sämtlichen NÖ Universitäts- und Landeskliniken tätig – die Mehrzahl der Spitäler Wiens zählen zu unseren
zufriedenen Kunden.
Den Vertrieb der Medizinprodukte haben wir ausgelagert..