Eichung - Ersteichung - Nacheichung

Die Überprüfung der in Gebrauch befindlichen Waagen ist ein sehr aktuelles Thema. Auf Grund der Vorgaben des Maß- und Eichgesetzes, der vorgeschriebenen Standards im Qualitäts-Management und der ISO-Zertifizierung wird dieses Thema immer komplexer.

Die Eichung (Nacheichung) ist die Feststellung, ob sich die Waage innerhalb der gesetzlichen Fehlergrenze befindet. Diese wird mit geeichten Gewichtsstücken nach genauen Richtlinien des Bundeministeriums für Eich- und Vermessungswesen durch unsere ermächtigten Zeichnungsberechtigten durchgeführt. Abschließend wird auf der Waage eine Prüfplakette angebracht.

Eine Eichung ist auf jeden Fall gesetzlich notwendig sobald die Waage im rechtsgeschäftlichen Verkehr Verwendung findet. Die Nacheichung hat in der Regel alle 2 Jahre zu erfolgen.
 

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