Eichung - Ersteichung - Nacheichung

Gesetzeskonform, termingerecht, österreichweit

Als Kooperationspartner der Eichstelle 542 bvfs führen wir Eichungen von 0,001 mg bis 200 t durch — und übernehmen die gesamte Behördenkoordination für Sie.

✓ Markenunabhängig

✓ Erinnerungsservice inklusive

✓ Österreichweit vor Ort

Wichtig: Anwender sind laut MEG zur rechtzeitigen Nacheichung verpflichtet. Bei abgelaufenen Eichmarken können behördliche Maßnahmen ergriffen werden. 
Wir erinnern Sie rechtzeitig — kein Aufwand für Sie.

So funktioniert unser Eichservice

1. Anfrage stellen

2. Terminabstimmung

3. Eichung vor Ort

4. Erledigt 

inkl. Erinnerung für nächste Frist

Eichung:

Gesetzlich vorgeschrieben für Waagen im Handel & Gewerbe. Gültigkeit 2–3 Jahre. Durchgeführt mit Eichbehörde. Batsch übernimmt die gesamte Abwicklung.

Kalibrierung:

Für interne Qualitätssicherung, ISO-Audits und Eigenkontrolle. Akkreditierter Kalibrierschein. Nicht behördlich vorgeschrieben, aber oft gefordert.

Jetzt Eichtermin anfragen

Kostenlose Erstberatung — wir klären Umfang & Intervall