Als Kooperationspartner der Eichstelle 542 bvfs führen wir Eichungen von 0,001 mg bis 200 t durch — und übernehmen die gesamte Behördenkoordination für Sie.
✓ Markenunabhängig
✓ Erinnerungsservice inklusive
✓ Österreichweit vor Ort
Wichtig: Anwender sind laut MEG zur rechtzeitigen Nacheichung verpflichtet. Bei abgelaufenen Eichmarken können behördliche Maßnahmen ergriffen werden.
Wir erinnern Sie rechtzeitig — kein Aufwand für Sie.
Gesetzlich vorgeschrieben für Waagen im Handel & Gewerbe. Gültigkeit 2–3 Jahre. Durchgeführt mit Eichbehörde. Batsch übernimmt die gesamte Abwicklung.
Für interne Qualitätssicherung, ISO-Audits und Eigenkontrolle. Akkreditierter Kalibrierschein. Nicht behördlich vorgeschrieben, aber oft gefordert.
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